Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat!
(Friedrich Dürrenmatt, 1921 - 1990)

EDITORIAL

Signatur
Friedrich Dürrenmatts pessimistisches Urteil über die Justiz teile ich nicht in dieser Verallgemeinerung, soviel vorweg. Allerdings muss man Herrn Dürrenmatt leider zugestehen, dass es der Justiz nicht immer gerade leicht fällt, in eben jene Etage vorzudringen, in der die Gerechtigkeit - wenn sie denn überhaupt existiert - ihren Wohnsitz hat. Manchmal will sie partout den richtigen Weg nicht finden, und auch das Trep-pensteigen scheint der alten Dame zunehmend schwer zu fallen.
Der Gang zu Gericht sollte daher für jedermann nur die ultima ratio sein, um seine Rechte zu wahren.
Auch der Arzthaftungsprozess kennt diese Problematik, die sich in vielen Fällen nicht zuletzt in einer oftmals unzumutbar langen Verfahrensdauer und einem für alle Beteiligten unbefriedigenden Ergebnis manifestiert. Ich möchte daher allen, die sich in der täglichen Praxis mit der Arzthaftung auseinandersetzen, gerne das nebenstehende Buch
ALINE LEISCHER
STREITBEILEGUNG IN MEDIZINISCHEN HAFTUNGSFÄLLEN
ans Herz legen. Es erschien im Sommer 2007 bei Manz in Wien [ISBN 978-3-214-10182-4] und ist nach wie vor aktuell.
Angesichts der zur Verfügung stehenden Streitvermeidungsmöglichkeiten nimmt die Zahl gerecht-fertigter Schadenersatzklagen wegen Behandlungsfehlern erfreulicherweise ab. Die Schiedsstellen bei den Ärztekammern und die Patientenanwaltschaften in allen Bundesländern können Fehlervorwürfe von Patienten vielfach aussergerichtlich überprüfen, berechtigte Ansprüche einer Regulierung zuführen und unnötige Prozesse vermeiden helfen.
Auch die Einführung der Patientenentschädigungsfonds der Bundesländer, die Patienten in Zweifelsfällen entschädigen, war sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Sie haben bewirkt, dass die Zahl von vornherein wenig aussichtsreicher Klagen gegen Krankenanstalten und Ärzte seit einigen Jahren rückläufig ist.
Dennoch ist die Situation insgesamt alles andere als befriedigend. Ärzte beklagen vielfach mit Recht, ihren Beruf unter unzumutbaren Rahmenbedingungen und dem Damoklesschwert eines existenzbedrohenden Haftungsrisikos ausüben zu müssen, Patienten wiederum fühlen sich als Opfer ärztlicher Kunstfehler vor Gericht vielfach hilflos und chancenlos.
Unzureichender Versicherungsschutz der Ärzteschaft verhindert einen entspannten Umgang der Ärzte-schaft mit dem Haftungsfall.
Das Versicherungsrecht und die Verhaltensregeln der Versicherungsanstalten zwingen die Ärzte, den Umgang mit dem Haftungsfall ihrer Versicherungsanstalt zu überlassen. Die offenkundige Taktik dieser Versicherungsanstalten, Geschädigten selbst in eindeutigen Haftungsfällen durch geradezu mutwillige Verweigerung einer angemessenen Entschädigungsleistung den Weg zu Gericht aufzuzwingen, um sie durch fragwürdige Sachverständigengutachten, Ausschöpfung des Instanzenzuges, unzumutbar lange Verfahrensdauer und hohes Prozesskostenrisiko von der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche abzuhalten, geht häufig auf und rettet der Versicherungswirtschaft sehr viel Geld. Sie schadet aber Ärzten und Patienten gleichermaßen.
Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Politik und ärztliche Standesvertretung sind aufgerufen, im Arzthaftungsrecht endlich rechtsstaatskonforme Verhältnisse zu schaffen. Mit Schein- und Alibireformen, wie dies in der 14. Novelle zum Ärztegesetz versucht wurde, wird dies nicht gelingen.
 
 
 
Dr. Peter Krempl

ARZT UND HAFTUNG

Arzthaftungsrecht

 Schadenersatz in der Medizin

Der Behandlungsfehler

Die verletzte Aufklärungspflicht

Das Organisationsverschulden

Verletzung von Berufspflichten

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Aussenseitermethode

 

ARZT UND PATIENT

Patientenrechte

Der Behandlungsvertrag

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Die ärztl. Aufklärungspflicht

Die Dokumentationspflicht

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